AGB (Stand 01.01.2021)


 

Buchungsbestätigung

Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2). Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter die AGB als verbindlich an.

Zahlungsbedingungen

Der aktuelle Preis ist bei Buchungsbestätigung mitgeteilt worden und setzt sich zusammen aus einem Übernachtungspreis, sowie den Nebenkosten. Die an den Campingplatzbetreiber zu entrichtende Touristengebühr ist zusätzlich direkt an der Rezeption zu entrichten und ist nicht Bestandteil des genannten Übernachtungspreises. Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Anreise fällig. Bei Buchungen bis 6 Wochen vor Reiseantritt, sowie einem MIetpreis unter 500,- EUR. ist der Mietpreis in der Summer zu zahlen. Die Kaution beträgt 150,- EUR nicht erhoben.

An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab spätestens 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich 16.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.

Mietobjekt

Unter www.nordseeurlaub-renesse.de sind unsere Chalets mit entsprechenden Bildern unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Die jeweilige Ausstattung ist daraus ebenfalls zu ersehen. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,- EUR. Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen der Wohnung einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Das gilt auch für vorhandene Markisen, die hochzuziehen sind und Sonnenschirme, die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mobilheims, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der RECON Bestimmungen etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

Aufenthalt

Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber (J-Ticket) angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

Reiserücktritt, Stornierungen

Muss der Gast die Reise stornieren, egal aus welchen Gründen, beträgt die Stornogebühr in jedem Fall mindestens 60,- EUR. Generell können bei allen Stornierungen bis zu 90% des Reisepreises anfallen. (Paragraph 537 des BGB). Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit einen Ersatzmieter zu suchen.  Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung (Coronaschutz jetzt auch möglich) wird empfohlen.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.

Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von Nordseeurlaub-Renesse.de

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Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.